Die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften - die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

 

Theoretisch könnten Wohnungseigentümer Ihr Gemeinschaftseigentum selbst verwalten. In der Praxis sollte jedoch - allein aus Haftungsgründen - eine kompetente Verwaltung die kaufmännische, technische und rechtliche Geschäftsführung im Interesse der Eigentümer übernehmen.

 

Die WEG-Verwaltung beschränkt sich ausschließlich auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums obliegt jedem Wohnungseigentümer selbst, sofern niemand als Dienstleister beauftragt wurde (wie z. B. die Hausverwaltung).

 

Sie suchen eine neue Hausverwaltung für die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft? Bitte nehmen Sie hierzu mit uns persönlich Kontakt auf (per Telefon oder Email). Haben Sie bitte Verständnis, dass wir nur Angebote für Ihre Gemeinschaft abgeben können, wenn Sie uns vorab einige Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen und wir die Immobilie zumindest kurz besichtigt haben. Jede Immobilie ist anders und benötigt unterschiedlich intensive Betreuung. Hiernach richtet sich die Verwaltervergütung.  

 

Für uns sind zunächst folgende Informationen relevant:

- Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten

- Baujahr des Gebäudes

- Anzahl der Gebäude einer Liegenschaft

- Art der Beheizung (Zentralheizung oder Etagenheizung?)

- Wer erstellt die Heizkostenabrechnung?

- Art der Verbrauchserfassungsgeräte und Eigentumsverhältnisse (gemietet oder gekauft?)

- Gibt es eigene Beschäftigte(z. B. Hausmeister?)

- Teilungserklärung, Beschlussprotokolle, letzte Abrechnung vergangener Periode