Seit dem 1.11.2015 müssen Vermieter Ihren Mietern bei Ein- und Auszug innerhalb 14 Tagen eine Meldebestätigung ausstellen. Dies wurde durch das Bundesmeldegesetz verpflichtend. Pünktlich ein Jahr später wurde nachgebessert: Die Wohnungsgeberbestätigung muss nur noch bei Einzug ausgestellt werden. (Änderung in § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz tritt zum 1.11.2016 in Kraft)
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