Betriebskostenabrechnungen


Bei der Erstellung der Mietkostenabrechnungen für Ihre Mieter gibt es eine Fülle von grundsätzlichen Vorgaben, wie z. B. die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung sowie regelmäßig neue Urteile, die Sie bei der Erstellung und Abrechnung der Betriebskosten berücksichtigen müssen. Bereits bei Mietvertragsabschluss legen Sie die Modalitäten für die Abrechnung fest.

 

Gerne erstellen wir Ihnen die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter Ihres Mietshauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Hierzu benötigen wir im Vorfeld folgende Unterlagen:

 

- Kopie des Mietvertrages

- Nutzeraufstellung mit Vorauszahlungsbeträgen

- Kopien der Versorgerrechnungen 

- evtl. Kopie der Heizkostenabrechnungen

- Kopien der Wartungsrechnungen

- Kopie des Grundsteuerbescheids

- weitere Rechnungen (z. B. Kaminfeger, Versicherungsbeiträge, etc.)